Allgemeine Geschäftsbedingungen für
- Veranstaltungen -
Holger Pritzer GmbH (Tanzschule Holger Pritzer)

1. Geltungsbereich
Die Holger Pritzer GmbH / Tanzschule Holger Pritzer (im folgenden "Veranstalter") verkauft im eigenen Namen Eintrittskarten für Bälle und andere Veranstaltungen (im folgenden "Veranstaltungen"). Für Rechtsgeschäfte zwischen der Veranstalter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, der Veranstalter hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluß / Kartenerwerb
(1) Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Bestätigung durch den Veranstalter oder deren Beauftragte zustande. Kaufpreis inklusive aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt.
(2) Der Kunde erwirbt die Veranstaltungskarten und sonstigen Leistungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Veranstaltungskarten und sonstige Leistungen weiter veräußert werden, ist eine Vertretung vom Veranstalter ausgeschlossen.

3. Versand und Abholung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, werden Eintrittskarten und sonstige Leistungen dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang in der Tanzschule zur Abholung hinterlegt.
(2) Sollte ausdrücklich ein Postversand erwünscht werden ist der Veranstalter ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, die zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen ist.

4. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
(1) Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung zur Zahlung fällig. Zahlungen können, je nach Veranstaltung, soweit nicht anders vereinbart, durch Lastschrift, Nachnahme oder Barzahlung erfolgen.
(2) Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten zuzüglich € 10,-- verpflichtet.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Veranstalter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht die Veranstalter die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
(1) Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Muss eine Veranstaltung ausfallen, tauscht der Veranstalter die Eintrittskarten gegen Karten der gleichen Preiskategorie für einen anderen Veranstaltungstag um oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarten. Der Tausch oder die Rückgabe müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ausfall der Aufführung erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

6. Haftung / Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder anfänglichem Unvermögen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Arbeitnehmer und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

7. Datenschutz
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
(2) Bei Bestellungen über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung zur Veranstalter vertraulich behandelt. Jegliche Weitergabe der Daten ist untersagt.

8. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Kronberg im Taunus, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

9. Benutzungsbedingungen des Veranstalters
Der Kunde erkennt die nachfolgenden Benutzungsbedingungen des Veranstalters an und verpflichtet sich, sie jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben:
(1) Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.
(2) Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
(3) Im Rahmen der Veranstaltungen darf der Veranstalter Audio-, Foto- und/oder Videoaufnahmen der Veranstaltung und der Gäste erstellen. Der Kunde erteilt hiermit die Erlaubnis das Bildmaterial zum Zwecke der Werbung, Public Relation, etc. frei verwenden zu dürfen. Das alleinige Film- und Videorecht, auch die vermarktungsrechte liegen beim Veranstalter.
(3) Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.